Behandlungskosten

Behandlungskosten

Entsprechende Informationen können wir Ihnen gerne telefonisch mitteilen.

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine osteopathische Behandlung anteilig. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse

Liebe Patienten,

im Falle eines nicht rechtzeitig abgesagten Termins (24h Stunden vorher) behalten wir uns vor Ihnen eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen.

Die Höhe der Gebühr (50 %) richtet sich nach dem Ausfall des vereinbarten Termins.

Wir sind bei Absagen immer bemüht einen Ersatz zu finden, dazu benötigen wir jedoch einen gewissen Vorlauf.

Wir bitten um Ihr Verständnis.